SgM 01-16

SgM 01-16

Ein Beschluss ist die abschliessende Entscheidung eines Gerichts (Gerichtsbeschluss), einer Arbeitsgruppe (Arbeitsbeschluss), eines Vereins (Vereinsbeschluss) oder einer Regierung (Regierungsbeschluss). Am 2. Februar 2016 hiess es in ideaSpektrum:

«In Brasilien wird es künftig offiziell einen ‹Nationalen Tag zur Verkündigung des Evangeliums› geben. Er soll jedes Jahr am 31. Oktober, dem Reformationstag, begangen werden. Ein entsprechendes Gesetz unterzeichnete Staatspräsidentin Dilma Rousseff Medienberichten zufolge Mitte Januar.»

Zur Zeit der Meder und Perser war deren Beschluss unumkehrbar. – Wie viel mehr ist das bei Gott der Fall. Wenn er etwas beschliesst, wer will dem wehren? – So wurde seinerzeit über Nebukadnezar Folgendes beschlossen:

«Sein menschliches Herz soll verwandelt werden, und es soll ihm ein tierisches Herz gegeben werden; und sieben Zeiten sollen über ihm vergehen. Im Rat der Wächter wurde das beschlossen, und von den Heiligen wurde es besprochen und verlangt, damit die Lebenden erkennen, dass der Höchste über das Königtum der Menschen herrscht und es gibt, wem er will, und den Niedrigsten der Menschen darüber setzt!» (Dan 4,13-14).

Es ist übrigens interessant, dass Gott auch einen Rat um sich hat. Nun können weltliche Gerichtsbeschlüsse wohl von einer höheren Instanz geändert werden, was aber die höchste Instanz beschliesst oder was sich gegen das Grundgesetz richtet, ist unumstösslich. Wenn jedoch der Allmächtige etwas zu unserem Heil beschliesst, dann kann dem niemand wehren (Röm 8,31).

So können die Widersacher Gottes gegen ihn und gegen die Seinen zwar etwas beschliessen, doch wird es ihnen nicht gelingen, es durchzusetzen, weil die Beschlusssache Gottes die höchste Instanz ist. Sein Grundgesetz ist unumstösslich. Das gilt sowohl dem Volk Israel betreffs ihrer geistlichen Wiederherstellung als auch dem ewigen Heil der Gemeindeglieder.

«Schmiedet einen Plan – es wird doch nichts daraus! Verabredet etwas – es wird doch nicht ausgeführt; denn Gott ist mit uns!» (Jes 8,10).